Berliner Behindertenverband e.V. und Sozialdenker e.V.
Thema: Kann Inklusion die Demokratie retten?
Tag: Montag, 16. November 2020 Zeit: von 18.00 Uhr – 20.00 Uhr
Ort: Per Livestream
unter Links: https://www.youtube.com/watch?v=9ayEYoEkKj8&t=2s
1) Begrüßung Dr. Gabriele Schlimper, Geschäftsführerin Der Paritätische Wohlfahrtsverband – LV Berlin
2) Demokratie braucht Inklusion Frau Dr. Annette Tabbara, Abteilungsleiterin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Der Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, Jürgen Dusel fordert mehr politische Teilhabe für Menschen mit Behinderungen, Barrierefreiheit auch bei privaten Anbietern und dass Inklusion als Querschnittsaufgabe aller Ressorts wahrgenommen wird. Wie wird dieser Aspekt im BMAS umgesetzt?
3) Best practise-Beispiele Raúl Krauthausen, Gründer Sozialhelden*Innen, Berliner, Autor, Moderator, Medienmacher, Botschafter und Inklusionsaktivist „Wir SOZIALHELDEN wollen Menschen für gesellschaftliche Probleme sensibilisieren und zum Umdenken bewegen. Es reicht nicht bloß eine Idee zu haben, sondern man braucht auch die Kraft und Geduld sie umzusetzen.“
4) Podiumsdiskussion
Diskussionsteilnehmer: -Senatorin Elke Breitenbach (Die Linke) -Bundestagsabgeordnete Corinna Rüffer (Bündnis 90/Die Grünen) -Dr. Anette Tabbara (Leiterin der Abteilung „Teilhabe und Belange von Menschen mit Behinderung“ im Bundesministerium für Arbeit und Soziales) -Geschäftsführerin Dr. Gabriele Schlimper (Paritätischer Wohlfahrtsverband Landesverband Berlin) -Behindertenaktivist Raúl Krauthausen -Moderation: Dominik Peter (Vorsitzender Berliner Behindertenverband e.V. )
5) Fazit und Verabschiedung Gerd Miedthank (Vorsitzender Sozialdenker e.V.)
Beteiligung: Sie möchten sich beteiligen und mitdiskutieren? Dann schicken Sie uns Ihre Fragen an vorsitzender@bbv-ev.de bzw. an info@sozialdenker.de.
Informationen: Wenn Sie vorab mehr Informationen möchten, dann schalten Sie ein, wenn es an diesem Freitag, den 13. November, 19:00 Uhr, in der TV-Sendung von „Du hast das Wort“ um genau dieses Thema gehen wird. Die Sendung wird bei Alex Berlin Offener Kanal ausgestrahlt. Oder Sie können Sie ab 19:30 Uhr auf dem Youtube-Kanal von „Du hast das Wort“ anschauen.
Bleiben Sie gesund – nutzen Sie daher den Live-Stream!
Ihr BBV und Sozialdenkerteam
Bundesteilhabegesetz 3. Februar 2020
„Herr Scholz, lassen Sie endlich Taten sprechen“
Auf der Diskussionsveranstaltung zur Anhebung des Behindertenpauschbetrags waren sich alle Teilnehmer einig, dass der Behindertenpauschbetrag unverzüglich und massiv angehoben werden muss.
Die Forderungen zur Höhe der Anhebung reichten von 50 Prozent (Bund der Steuerzahler) bis hin zu 300 Prozent (Beauftragter der Bundesregierung). An der Veranstaltung nahmen als Gäste die Bundestagsabegordnete Corinna Rüffer (Bündnis 90/Die Grünen), Vera Junker, die neue Staatssekretärin der Senatsverwaltung für Finanzen, Jürgen Dusel (Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung), Sigrid Arnade (Geschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben e.V.) und Jürgen Zimmermann (Bund der Steuerzahler).
Anhebung ja – aber um wieviel?
Eröffnet wurde die Veranstaltung von Dr. Gabrielle Schlimper (Geschäftsführerin des Paritätischen Wohlfahrtsverband e.V. – Landesverband Berlin), die sich freute, dass die beiden Mitgliedsorganisationen Sozialdenker e.V. und Berliner Behindertenverband e.V. sich dem Thema angenommen haben. Sie zeigte eindringlich auf, wie wichtig der Steuerfreibetrag ist und wie stark dieser seit seiner Einführung 1974 entwertet wurde.
Jürgen Dusel stellte bei der regen Diskussion mit dem Publikum heraus, dass „es bereits Gespräche zwischen dem Bund und den Bundesländern über die Anhebung des Pauschbetrags gebe, derartige Verhandlungen aber generell viel Zeit benötigen“. Er versprach zudem, bei diesem Thema hartnäckig zu bleiben. Paralell gab es genau zu diesem Thema auch eine Anfrage an die Senatsverwaltung von Thomas Seerig (MdA der FDP-Fraktion). Staatssekretarin Vera Junker schrieb darin: „Entsprechend den Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung wird zurzeit bundesweit die Anpassung der steuerlichen Pauschbeträge für Menschen mit einer Behinderung geprüft. Im Laufe dieses Jahres haben bereits Bund-LänderWorkshops auf Fachebene mit dem Ziel der Umgestaltung des gesamten Bereichs der außergewöhnlichen Belastungen stattgefunden.
Erste Denkmodelle, die auch den Behindertenpauschbetrag einschließen, bis hin zu weiteren Pauschbeträgen (z. B. für pflegebedingte Aufwendungen) wurden diskutiert. Die Prüfung durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ist noch nicht soweit fortgeschritten, dass derzeit konkrete Aussagen zu einem möglichen Ergebnis getroffen werden könnten“. Corinna Rüffer sprach sich ebenfalls für eine Anhebung aus, machte aber klar, dass eigentlich ein Teilhabegeld realisiert werden müsste, welches alle behinderten Menschen berücksichtigte. Jürgen Zimmermann vom Bund der Steuerzahler ergänzte zudem im Rahmen der Diskussion, dass der Behindertenpauschbetrag bei weitem nicht nur von behinderten Menschen genutzt werde, die arbeiten. Viele Senioren müssten mittlerweile Steuern zahlen Hätten diese eine anerkannte Behinderung – kommen sie ebenfalls in den Genuss des Steuerfreibetrags.
Einschätzung der Senatsverwaltung für Finanzen
Für den Berliner Senat machte hingegen Frau Junker sowohl bei der Veranstaltung als auch in der Beantwortung der Anfrage von Thomas Seerig klar: „Eine bloße Erhöhung der Pauschbeträge für Behinderte ohne gleichzeitige Umgestaltung und Einbeziehung der allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen führt nicht zu der angestrebten Vereinfachung. Die Pauschbeträge für behinderte Menschen als solche sind zwar der Höhe nach seit 1975 unverändert geblieben. Bei der steuerlichen Anerkennung von behinderungsbedingten Mehraufwendungen sind aber seit 2008 wesentliche Verbesserungen eingetreten. Der Behindertenpauschbetrag steht abgeltend seitdem nur noch für einen Teil der behinderungsbedingten Aufwendungen (u.a. Pflegeaufwendungen) und weitere außergewöhnliche Belastungen, wie z. B. Krankheitskosten, können zusätzlich als allgemeine außergewöhnliche Belastungen nach § 33 Einkommensteuergesez geltend gemacht werden, auch wenn sie behinderungsbedingt entstanden sind“ (Quelle: Drucksache 18 / 21 887).
In den Medien: Über den „Behindertenpauschbetrag wurde bereits in der Sendung „Du hast das Wort“ geredet. Gäste der Sendung waren Dagmar Reschke-Radel (Berliner Behindertenverband e.V.), Gerd Miedthank (Sozialdenker e.V.) und Jürgen Zimmermann (Bund der Steuerzahler). Die Sendung kann auf dem Youtube-Kanal von „Du hast das Wort“ angesehen werden.
Zudem wurde eine eigene Sendung über die Veranstaltung produziert. Sie beinhaltet zudem auch Interviews mit Dr. Gabrielle Schlimper (Parität) und Thomas Seerig (MdA FDP). Die Sendung wird demnächst bei Alex Berlin ausgestrahlt und kann anschließend in der Mediathek von Alex Berlin und auf dem Youtube-Kanal vom Berliner Behindertenverband angeschaut werden.
Von: Jasper Dombrowski
„Es ist Zeit und längst überfällig, den Behindertenpauschbetrag im Einkommensteuergesetz an die gestiegen Lebenshaltungskosten anzupassen. Er ist seit 1975 unverändert gleichbleibend“, so Gerd Miedthank (Vorsitzender Sozialdenker e.V.). Deshalb organisieren die Vereine Sozialdenker e.V. und der Berliner Behindertenverband e.V. einen gemeinsamen Polit-Talk zu diesem Thema.
„Zudem betrifft der Behindertenpauschbetrag viele Menschen in Deutschland an. Laut Aussage des Bundesfinanzministeriums aus 2013, nahmen damals schon über 4 Millionen Bundesbürger den Pauschbetrag in Anspruch“, ergänzt Dominik Peter (Vorsitzender Berliner Behindertenverband e.V.).
Zum Hintergrund des Behindertenpausch- betrags: Da behinderten Menschen wegen ihrer Behinderung aussergewöhnliche Belastungen entstehen, hat der Gesetzgeber den sogenannten Behindertenpauschalbetrag eingeführt. Damit sollen die Belastungen ge- mindert werden. Einen Anspruch auf den Pauschbetrag haben Menschen nur, wenn sie einen offiziellen Grad ihrer Behinderung nach- weisen können.
Finanzierungsvorschlag der Verbände
Die Vereine Sozialdenker e.V. und der Berliner Behindertenverband e.V. fordern zudem, dass der Behindertenpauschbetrag jährlich angepasst wird. Die Anpassung kann nach dem Prinzip der jährlichen Rentenanpassung gestaltet werden. Eine Erhöhung der Behindertenpauschbeträge um 50 Prozent würde lediglich zu Mindereinnahmen von 470 Millio- nen Euro führen. Bei einer Verdoppelung würden die Mindereinnahmen rund 930 Millionen Euro betragen.
Beide Verbände fordern zudem, dass die Einführung einer Finanztransaktionsteuer – nach dem Vorbild Frankreichs – zeitgleich eingeführt wird. Diese würde die Mindereinnahmen um ein vielfaches gegenfinanzieren. Zudem hatten sich beide Parteien sowieso zu einer Einführung der Finanztransaktionsteuer im Koalitionsvertrag bekannt. Es wird Zeit, dies auch endlich umzusetzen.
FAKTEN + EINLADUNG ZUR VERANSTALTUNG
Datum: 09. Dezember 2019 | Uhrzeit: 18:00 – 20:00 | Einlass: Ab 17:00 Uhr
Ort: Berliner Stadtmission, Zentrum am Hauptbahnhof, (rollstuhlgerechte Toilette vorhanden), Lehrter Str. 68, 10557 Berlin.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Gebärdensprachdolmetscher/innen und Schriftdolmetscher/innen sind anwesend. Die Veranstaltung wird in einfacher Sprache moderiert.
Eine Anmeldung ist zwingend erforderlich: Sie können sich bei Dominik Stronz (Berliner Behindertenverband e.V.) telefonisch anmelden: 030 / 204 38 47. Alternativ können Sie sich auch per Email an: veranstaltung@bbv-ev.de anmelden. Bitte informieren Sie uns frühzeitig, wenn Sie besonderen Unterstützungs- bedarf benötigen. Nur so können wir eine reibungslose Veranstaltung sicherstellen. Die Anmeldefrist ist der 25. November 2019.
Der Einlass erfolgt ab 17.00 Uhr. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Zudem werden ein kostenloser Imbiss und Getränke angeboten. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Gebärdensprachdolmetscher/innen und Schriftdolmetscher/innen sind anwesend. Die Veranstaltung wird in einfacher Sprache moderiert. Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich für die Einladungen zur Veranstaltung in der Berliner Stadtmission. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Sollten Sie mit der Speicherung und Verwendung Ihrer Daten nicht einverstanden sein, bitten wir um Mitteilung.
Während der Veranstaltung werden Foto- und Filmaufnahmen erstellt, die für die Dokumentation und Nachberichterstattung sowie Bewerbung verwen- det werden (z. B. Homepage, Printmedien, Alex Berlin). Mit dem Betreten des Veranstaltungsortes erfolgt automatisch die Einwilligung der anwesenden Personen zur Aufnahme von Bildern/Filmmaterial und zu deren unentgeltlichen Veröffentlichung in o. g. Art und Weise, ohne dass es einer weiteren ausdrücklichen Erklärung bedarf.